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Wirtschaftlicher Eigentümer (WiEReG) — und was öffentlich ist

Das Register der wirtschaftlichen Eigentümer (WiEReG) ist seit dem EuGH-Urteil C-37/20 vom 22.11.2022 nicht mehr öffentlich einsehbar. Öffentlich abrufbar sind nur die im Firmenbuch eingetragenen GmbH-Gesellschafter (§ 26 GmbHG) — das ist nicht der wirtschaftliche Eigentümer im Sinne des § 2 WiEReG.

Was ist ein wirtschaftlicher Eigentümer (§ 2 WiEReG)?

Wirtschaftlicher Eigentümer ist nach dem Wirtschaftliche-Eigentümer-Registergesetz (WiEReG) die natürliche Person, in deren Eigentum oder unter deren Kontrolle ein Rechtsträger letztlich steht. Als Anhaltspunkt gilt ein Anteil oder Stimmrecht von mehr als 25 % — auch indirekt, über Zwischengesellschaften, Treuhand oder sonstige Kontrolle. Der wirtschaftliche Eigentümer kann daher vom eingetragenen Gesellschafter abweichen.

Warum das WiEReG-Register nicht mehr öffentlich ist

Mit Urteil C-37/20 vom 22. November 2022 hat der Europäische Gerichtshof die generelle Öffentlichkeitseinsicht in die nationalen Register der wirtschaftlichen Eigentümer für unzulässig erklärt. Seither ist das österreichische WiEReG nicht mehr für jedermann einsehbar.

Wer noch Einsicht hat

  • Behörden im Rahmen ihrer gesetzlichen Aufgaben;
  • Verpflichtete nach § 9 WiEReG (z. B. Banken, Notare, Rechtsanwälte) im Zuge ihrer Sorgfaltspflichten zur Geldwäscheprävention;
  • Personen, die ein berechtigtes Interesse nachweisen.

Wirtschaftlicher vs. eingetragener Eigentümer

Wirtschaftlicher Eigentümer (§ 2 WiEReG)Natürliche Person mit >25 % oder Kontrolle, auch indirekt/treuhändig. Nicht öffentlich.
Eingetragener Gesellschafter (§ 26 GmbHG)Die formal im Firmenbuch eingetragene Beteiligung. Öffentlich abrufbar.

Was wemgehörtwas.at stattdessen zeigt

wemgehörtwas.at zeigt die im Firmenbuch eingetragenen GmbH-Gesellschafter mit Stammeinlage und Quote — also die formale Eigentümerebene, nicht den wirtschaftlichen Eigentümer im Sinne des WiEReG. Das ist transparent, legal und nachvollziehbar. Was Sie damit tatsächlich öffentlich herausfinden können, zeigt Eigentümer einer Firma herausfinden.

Häufige Fragen

Kann ich den wirtschaftlichen Eigentümer online einsehen?

Nein, nicht öffentlich. Seit dem EuGH-Urteil C-37/20 ist die allgemeine Öffentlichkeitseinsicht in das WiEReG aufgehoben. Einsicht haben Behörden, Verpflichtete und Personen mit berechtigtem Interesse.

Wer darf in das WiEReG-Register?

Behörden, nach § 9 WiEReG Verpflichtete (z. B. Banken, Notare) im Rahmen ihrer Sorgfaltspflichten sowie Personen, die ein berechtigtes Interesse nachweisen.

Ist der eingetragene GmbH-Gesellschafter der wirtschaftliche Eigentümer?

Nicht unbedingt. Wirtschaftlicher Eigentümer ist die natürliche Person mit mehr als 25 % Anteil/Stimmrechten oder sonstiger Kontrolle — auch indirekt oder über Treuhand. Der eingetragene Gesellschafter ist die formale Ebene.

Was Sie öffentlich herausfinden können

Was Sie öffentlich herausfinden können

Quelle: Firmenbuch der Republik Österreich (BMJ), bereitgestellt als High-Value-Dataset unter CC BY 4.0. Aufbereitung & Anreicherung durch wemgehörtwas.at. Kein amtlicher Firmenbuch-/Grundbuchauszug. Stand: 21.06.2026.