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Grundbuchabfrage Österreich: so funktioniert sie

Das österreichische Grundbuch ist öffentlich (Grundbuchsgesetz). Bei wemgehörtwas.at geben Sie einfach die Adresse ein — wir bestimmen das Folio und zeigen den aktuellen Eigentümer. Amtliche Auszüge erhalten Sie zusätzlich über justizonline.gv.at oder eine Verrechnungsstelle.

Jetzt online verfügbar: Adresse eingeben, das richtige Folio (EZ) über die amtliche Grundstücksadresse bestimmen und den aktuellen Eigentümer aufdecken.

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Aufbau des Grundbuchs: A-, B- und C-Blatt

Das Grundbuch ist nach Einlagen (Grundbuchskörpern) geordnet. Jede Einlage besteht aus drei Blättern:

A-Blatt (Gutsbestand)Welche Grundstücke (Grundstücksnummern), Fläche, Benützungsart und Katastralgemeinde zur Einlage gehören.
B-Blatt (Eigentum)Wer Eigentümer ist und in welchen Anteilen.
C-Blatt (Lasten)Belastungen wie Pfandrechte, Dienstbarkeiten, Wohnungs- oder Vorkaufsrechte.

Wo kann ich das Grundbuch abfragen?

Das Grundbuch ist öffentlich. Auszüge erhalten Sie über justizonline.gv.at (Anmeldung mit ID Austria) oder über eine Verrechnungsstelle. Für die Abfrage benötigen Sie die Einlagezahl und die Katastralgemeinde der Liegenschaft.

Was kostet ein Grundbuchauszug?

Für amtliche Grundbuchsauszüge fallen Gerichtsgebühren nach dem Gerichtsgebührengesetz (GGG) an. Die Höhe hängt vom Umfang der Abfrage ab (Auszug, Urkunde, Verzeichnisabfrage).

Einlagezahl, Katastralgemeinde und Tagebuchzahl

Eine Liegenschaft wird über Katastralgemeinde und Einlagezahl (EZ) eindeutig bestimmt; einzelne Grundstücke tragen zusätzlich eine Grundstücksnummer. Die Tagebuchzahl (TZ) bezeichnet einen Grundbuchs-Geschäftsfall (z. B. eine Eintragung). Details dazu auf Einlagezahl und Katastralgemeinde erklärt.

Häufige Fragen

Ist das Grundbuch in Österreich öffentlich?

Ja. Das Grundbuch unterliegt dem Öffentlichkeitsprinzip; jede Person kann mit Einlagezahl und Katastralgemeinde einen Auszug einsehen.

Was kostet ein Grundbuchauszug?

Für einen amtlichen Grundbuchsauszug fallen Gerichtsgebühren nach dem Gerichtsgebührengesetz (GGG) an; die Höhe richtet sich nach Art der Abfrage.

Brauche ich ID Austria?

Für die Abfrage über justizonline.gv.at ist eine Anmeldung (ID Austria) erforderlich; Verrechnungsstellen bieten alternative Zugänge.

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Quelle: Firmenbuch der Republik Österreich (BMJ), bereitgestellt als High-Value-Dataset unter CC BY 4.0. Aufbereitung & Anreicherung durch wemgehörtwas.at. Kein amtlicher Firmenbuch-/Grundbuchauszug. Stand: 07.07.2026.