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Geschäftsführer und Gesellschafter: der Unterschied

Der Geschäftsführer vertritt die GmbH nach außen (Vertretungsbefugnis), der Gesellschafter hält Anteile am Stammkapital. Beide sind im Firmenbuch eingetragen, können aber verschiedene Personen sein.

Der Geschäftsführer: Vertretung nach außen

Der Geschäftsführer leitet die laufenden Geschäfte der GmbH und vertritt sie nach außen. Er wird im Firmenbuch mit seiner Vertretungsbefugnis eingetragen — etwa „vertritt selbständig" oder „gemeinsam mit einem weiteren Geschäftsführer". Der Geschäftsführer muss keine Anteile halten (Fremdgeschäftsführer).

Der Gesellschafter: Eigentum am Anteil

Der Gesellschafter hält einen Anteil am Stammkapital und ist damit Miteigentümer der GmbH. Seine Rechte übt er in der Generalversammlung aus. Gesellschafter und Geschäftsführer sind rechtlich verschiedene Rollen, auch wenn sie häufig in einer Person zusammenfallen.

Personengleichheit oder Trennung?

Bei kleinen GmbHs ist der Alleingesellschafter oft zugleich Geschäftsführer. Bei größeren Strukturen sind die Rollen häufig getrennt: Eigentümerfamilien oder Holdinggesellschaften halten die Anteile, angestellte Geschäftsführer führen das Unternehmen. Beide Rollen stehen im Firmenbuch.

Wie beide im Firmenbuch stehen

Geschäftsführer erscheinen als Funktionäre mit Rolle und Vertretungsbefugnis; Gesellschafter mit Stammeinlage und Quote. Beides sehen Sie über die Firmenbuchabfrage; die Beteiligungsseite finden Sie unter Gesellschafter einer GmbH ermitteln.

Hinweis: Bei natürlichen Personen zeigen wir aus Datenschutzgründen nur das Geburtsjahr und keine vollständigen Geburtsdaten.

Häufige Fragen

Ist der Geschäftsführer immer auch Gesellschafter?

Nein. Es gibt Fremdgeschäftsführer ohne Anteile und Gesellschafter ohne Geschäftsführungsfunktion. Häufig fällt beides bei kleinen GmbHs zusammen.

Wer entscheidet im Unternehmen?

Die Gesellschafter fassen über die Generalversammlung Grundsatzbeschlüsse; der Geschäftsführer führt die laufenden Geschäfte und vertritt die Gesellschaft.

Sehe ich die Vertretungsbefugnis im Firmenbuch?

Ja, die Art der Vertretungsbefugnis (z. B. selbständig oder gemeinsam) ist eingetragen.

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Quelle: Firmenbuch der Republik Österreich (BMJ), bereitgestellt als High-Value-Dataset unter CC BY 4.0. Aufbereitung & Anreicherung durch wemgehörtwas.at. Kein amtlicher Firmenbuch-/Grundbuchauszug. Stand: 21.06.2026.